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1. Weihnachtstag

Datum: jährlich am 25. Dezember

Der eigentliche Festtag zu Weihnachten ist der erste Weihnachtstag, also einen Tag später, als der in Deutschland oftmals als Haupttag angesehene Heiligabend. Weihnachten wird in Gedenken an die Geburt Jesu Christi gefeiert, ist also ein religiöses und rein christliches Fest. Da in der Antike die Tage bereits mit dem Abend endeten, galt früher die Nacht vor einem Tag bereits zum selbigen. So entstand der Heiligabend, der im heutigen Kalendarium ein eigener Feiertag ist, früher aber eben zum Weihnachtstag selbst gehörte.

Anders als bei uns findet auch die Bescherung vor allem in englisch- und französischsprachigen Ländern erst am 25. Dezember statt. Also nach der Nacht, in der das Christkind die Geschenke für die Kinder brachte.

Wie auch der 2. Weihnachtstag ist der 1. ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen christlichen Ländern. Trotz des rein christlichen Ursprungs wird Weihnachten aber in fast allen Ländern als Familienfest unabhängig von der Religion gefeiert. Lediglich die armenische Kirche feiert nicht die Geburt Jesu als Hochfest, sondern den Epiphanietag am 6. Januar.

Gesetzlicher Feiertag

1. Weihnachtstag ist ein gesetzlicher Feiertag in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Foto: 1. Weihnachtstag